Aufnahmeprozess in den LSBH
Die notwendigen Formulare zur Aufnahme in den LSBH können über die nebenstehende Verlinkung heruntergeladen werden.
Die kompletten Unterlagen sind direkt an den zuständigen Sportkreis zu senden. Ihr wisst nicht, welcher Sportkreis für Euch zuständig ist, kontaktiert uns gerne.
Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach § 12 der Satzung des Landessportbundes Hessen e.V.
Hierzu sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen an den jeweils zuständigen Sportkreis-Vorstand zu senden:
- eine Ausfertigung des Gründungs-Protokolls Ihres Vereins (sollte ein solches nicht mehr vorhanden sein, bitten wir ersatzweise um die Vorlage eines Vereinsregisterauszuges);
- eine Ausfertigung der Vereinssatzung;
- die Formulare zur Bestandserhebung in zweifacher Ausfertigung;
- die rechtsverbindlich vom Vorstand unterzeichnete Erklärung bezüglich der Anerkennung der LSBH-Satzung und der für den Verein zuständigen Verbände, dem Pflichtbezug von "Sport in Hessen" (siehe § 16 Abs. 3 unserer Satzung) und der Vollmacht zum Abschluss der Versicherung;
- eine Kopie des Gemeinnützigkeitsnachweises (Freistellungsbescheid) Ihres Vereins, ausgestellt vom zuständigen Finanzamt.
Unnötige Verzögerungen werden durch die vollständige Einsendung der Unterlagen vermieden.
Nähere Informationen zur ARAG-Sportversicherung erhaltet Ihr direkt vom Sportversicherungsbüro (Tel. 069 2474394-60).
Der Geschäftsbereich Vereinsmanagement bemüht sich um eine schnelle Abwicklung des Aufnahmeverfahrens. Nach Eingang der Unterlagen, die über den zuständigen Sportkreis einzureichen sind, ergeht ein Zwischenbescheid an den neuen Verein.
Der Verein wird als aufnahmeantragstellender Verein in einer Ausgabe der Zeitschrift "Sport in Hessen" veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung läuft eine Frist von 14 Tagen, in der andere Vereine die Möglichkeit erhalten, mit Begründung Einspruch gegen die Aufnahme zu erheben.
Entsprechend der LSBH-Satzung erfragen wir bei dem zuständigen Verband dessen Bereitschaft, den Verein fachlich zu betreuen. Diesbezügliche Anfragen des Verbandes sollten durch den Verein schnellstmöglich erledigt werden. Die dortige Mitgliedschaft kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Hat der zuständige Verband der Betreuung des Vereins zugestimmt und ist die oben bezeichnete Einspruchsfrist abgelaufen, entscheidet das Präsidium des LSBH in seiner nächstmöglichen Sitzung.
Wird die Aufnahme beschlossen, erhält der Verein eine Beitragsrechnung. Mit Eingang des ersten Beitrages wird der Verein Mitglied und erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Außerdem erfolgt noch einmal eine Veröffentlichung in "Sport in Hessen" unter "Neuaufnahmen".

