Kündigung der Mitgliedschaft im LSBH
Schriftliche Austrittserklärung
Nach § 12 IX. (2) der LSBH-Satzung kann der Austritt eines Vereins nur schriftlich vom Vorstand zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erklärt werden.
Mit dem Austritt aus dem Landessportbund Hessen e. V. erlischt auch die Mitgliedschaft des Vereins in den zuständigen Verbänden. Die diesbezüglichen Bestimmungen der Verbände sind unbedingt zu beachten!
Der Austritt wird dem LSBH-Präsidium in seiner Sitzung im Dezember des laufenden Jahres zur Kenntnis gegeben und anschließend in der Zeitschrift "Sport in Hessen" veröffentlicht.
Details
Autor:
Landessportbund Hessen e.V.
zuletzt aktualisiert:
Juli 2026
Ansprechpartner für Vereinsabmeldungen:
Ralph Hoffmeister
Tel.: 069 6789-318
rhoffmeister@lsbh.de