Ehrungen im LSBH
Der Landessportbund Hessen e.V. verpflichtet sich in seiner Satzung, Personen zu ehren, die sich um den Sport verdient gemacht haben. Hierzu hat sich der LSBH eine Ehrungsordnung gegeben. Die sich laufend ändernden und wachsenden Ansprüche an das Ehrenamt setzen eine permanente Überprüfung und Modifizierung der Ehrungsbedingungen voraus. Letztlich stellen Ehrungen die seltene und viel zu geringe Anerkennung für die vielen ehrenamtlich tätigen Personen in unseren Vereinen, Sportkreisen und Verbänden dar.
Bitte beachten:
Ehrungsanträge können über den vereinseigenen Zugang im Online-Portal gestellt werden
und
sollten dem LSBH spätestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin vorliegen.
Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahen Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des LSBH. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke, etc. haben kein Antragsrecht.
Ehrungen für ehrenamtlich Tätige im Vorstand
An Einzelpersonen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden werden Ehrungen nach folgenden Ehrungsstufen verliehen:
- die Ehrenurkunde für mehrjährige ehrenamtliche Mitarbeit;
- die Verdienstnadel für besondere Verdienste;
- die Ehrennadel in Bronze vorwiegend für langjährige, verdienstvolle Vorstandstätigkeit im Verein/Sportkreis/Verband;
- die Ehrennadel in Silber vorwiegend für langjährige, hervorragende Vorstandstätigkeit an führender Stelle und
- die Ehrennadel in Gold vorwiegend für besonders hervorragende und verdienstvolle Vorstandstätigkeit an führender Stelle
Die Höchstzahl der möglichen Ehrungen
- bei allgemeinen Veranstaltungen: max. 3 Ehrungen
- bei 50jährigem Jubiläum: max. 5 Ehrungen
- bei 75jährigem, 100jährigem und höherem Jubiläum (in 25 Jahresschritten) max. 6 Ehrungen
Die Ehrung muss in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
Bitte beachten:
Ehrungsanträge können über den vereinseigenen Zugang im Online-Portal gestellt werden und
sollten dem LSBH spätestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin vorliegen.
Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des LSBH. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke etc. haben kein Antragsrecht.
Ehrungen für aktive Sportler
Leistungsnadeln
Die Leistungsnadel in Silber
wird verliehen an Sportler oder Mannschaften aus Hessen, die eine deutsche Meisterschaft errungen haben oder bei Europameisterschaften mindestens einen 2. Platz oder bei Weltmeisterschaften mindestens einen 3. Platz errungen haben
und
Die Leistungsnadel in Gold
wird verliehen an Sportler oder Mannschaften aus Hessen, die bei Europameisterschaften einen 1. Platz oder bei Weltmeisterschaften einen 1. oder 2. Platz belegten oder bei Olympischen Spielen eine Medaille errungen haben.
Bitte beachten:
Ehrungsanträge können über den vereinseigenen Zugang im Online-Portal gestellt werden und
sollten dem LSBH spätestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin vorliegen.
Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des LSBH. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke etc. haben kein Antragsrecht.
Ehrungen für Personen des öffentlichen Lebens
Zwei Möglichkeiten
1. die Urkunde im Ledereinband, an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für Verdienste um den Sport
und
2. die Heinz-Lindner-Plakette, an Persönlichkeiten im sportlichen oder öffentlichen Leben für besondere Verdienste um den Sport.
Als Personen des öffentlichen Lebens gelten unter anderem Bürgermeister, Landräte und Minister, welche sich in herausragender Weise für den Sport einsetzen.
Bitte beachten:
Ehrungsanträge können über den vereinseigenen Zugang im Online-Portal gestellt werden und
sollten dem LSBH spätestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin vorliegen.
Wichtig ist, dass die Ehrungen stets in zeitnahem Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Aktivitäten des zu Ehrenden stehen.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine, Sportkreise und Verbände des LSBH. Privatpersonen, Abteilungen oder Untergliederungen wie Kreise, Bezirke etc. haben kein Antragsrecht.
Weitere Ehrungen des LSBH
Lu-Röder-Preis
Mit der Auszeichnung würdigt der Landessportbund seit 1988 jährlich Sportlerinnen, die sich in engagierter Art und Weise für die Belange von Frauen im Sport einsetzen.
Hier geht es direkt zur Seite des Lu-Röder-Preises.
Pierre-de-Coubertin-Preis
Auszeichnung für Schüler und Schülerinnen der Abschlussjahrgänge von Haupt-,
Real-, Gesamtschulen und Gymnasien für herausragende sportliche Leistungen und besonderes Engagement im Schulsport.
Hier geht es direkt zur Seite des Pierre-de-Coubertin-Preises.
Details
Autoren:
Landessportbund Hessen e.V.
zuletzt aktualisiert:
Juli 2026
Ansprechpartnerin für Ehrungen:
Sabine Salzmann
Tel.: 069 6789-555
ehrungen@lsbh.de